Draxler Sanitätshaus e. K.

Arbeitssicherheit
Sicherheitsschuh & Arbeitsschuh

Gut zu Fuß
in der Arbeit mit Ihren
Sicherheitsschuhen!

Wenn nicht, dann haben wir vom Draxler Sanitätshaus e.K. genau das Richtige für Sie!
• Orthopädische Einlagen und/oder
• Schuhzurichtungen am Sicherheitsschuh
Für uns kein Problem!
Wir bieten individuelle und ­kompetente Lösungen rund um das Thema Sicherheitsschuh und Arbeitsschuh

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns,
wir beraten Sie gerne!

Für viele Betriebe sind Sicherheitsschuhe ein Kosten­faktor, der relativ klein gehalten werden sollte.
Verständlich – aber wenn man bedenkt, dass die Füße der Mitarbeiter täglich bis zu zehn Stunden in Sicherheitsschuhen stecken, die eigentlich nur dafür gedacht sind, zu schützen, und nicht um sich wohlzufühlen, kann man sich vorstellen, wie unangenehm sich manche Schuhe ­anfühlen, vor allem dann, wenn man auch noch an ­„Fuß­problemen“ leidet!
Des Weiteren wird oft vergessen, dass unsere Füße das eigentliche Fundament unseres Körpers bilden, und wenn das Fundament schon nicht stimmt, werden die Auswirkungen auf Knie-/Hüftgelenk und sogar auf den Rücken gravierend sein. Somit entstehen später recht schnell Fehlzeiten durch Krankheitstage, welche die Einsparungen bei den Schuhen in kürzester Zeit aufzehren und übertreffen.
Aus diesem Grund ist es oft besser, gerade bei ­Arbeits- und Sicherheitsschuhen ein bisschen mehr Zeit und Geld in die Qualität, Passform und vor allem in die ­ortho­pädische Versorgung zu investieren.

Orthopädische Maßeinlagen und Schuhzurichtungen für
Sicherheitsschuhe

Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift 191 (BGR 191) ­regelt den Einsatz von Fußschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung und deren Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft etc. Hierzu zählt auch der Einsatz von orthopädischen Maßeinlagen und Schuhzurichtungen.
Diese Fußeinlagen und Schuhzurichtungen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung! Bereits vorhandene, private orthopädische Einlagen dürfen nicht in vorgeschriebenen Sicherheitsschuhen verwendet ­werden, da diese keiner Baumusterprüfung unterliegen, dies aber bei Sicherheitsschuhen zwingend vorge­schrieben ist.
Da aber auch Personen mit „Problemfüßen“ auf Sicherheitsschuhe angewiesen sind, gibt es spezielle, genormte Einlagen, die vom Hersteller vorgegeben sind und die besonderen Herstellungsverfahren und speziellen ­Prüfungen unterliegen. Nur solche speziellen Einlagen dürfen in den jeweiligen Sicherheitsschuhen verwendet und getragen werden.

Was müssen Sie tun?



1.
Den Bedarf stellt der Betriebsarzt bzw. der Hausarzt/Orthopäde anhand einer Diagnose fest.

2.
Mit dieser Diagnose/Verordnung fordern Sie beim ­Sicherheitsbeauftragten oder bei der Verwaltung Ihres Unternehmens eine Notwendigkeitsbescheinigung an.
3.
Mit dem Rezept und der ausgefüllten Notwendigkeitsbescheinigung sowie den evtl. bereits vorhandenen ­Sicherheitsschuhen besuchen Sie uns dann im ­Draxler Sanitätshaus.
4.
Die speziell geschulten Mitarbeiter der Firma Draxler ermitteln anhand Ihrer Sicherheitsschuhe (Marke, Typ und Größe) die optimale, individuelle und gesetzeskonforme Versorgung Ihrer Füße.
5.
Nach Klärung der Kostenübernahme fertigen wir
Ihre Einlagen / Schuhzurichtungen speziell für Sie an, kontrollieren die Passgenauigkeit und Funktiona­lität und gewährleisten stets optimal aufeinander abgestimmte Materialien und volle Funktionalität der ­Sicherheitsschuhe.